Versicherungsmakler bieten Hilfestellung bei Schadensabwicklung und Polizzen-Überprüfung.
Die Unwetter der letzten Tage führten in Österreich nicht zum ersten Mal zu unzähligen Überschwemmungen, Murenabgängen und Schäden in Millionenhöhe. Allein in Niederösterreich musste die Feuerwehr allein in der Unwetternacht vom 15. auf 16. Juli zu 2940 Notfällen ausrücken. Im Burgenland waren währenddessen 800 Feuerwehrleute im Einsatz und in Tirol mussten zahlreiche Straßen gesperrt und einige Häuser im Bezirk Landeck sogar evakuiert werden. Für die vielen Opfer der Verwüstungen heißt das nun vor allem eines: zahlt meine Versicherung?
Hagelschäden sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen: Von einer Schadenshöhe von ca. 398 Mio. Euro 2006 auf ca. 574 Mio. Euro 2009. Die Unwettersaison 2010 hat dabei gerade erst begonnen und ist bereits von Schäden in Millionenhöhe gezeichnet. Von Hagel, Sturm oder Hochwasser betroffen zu sein bedeutet immer eine Menge Ärger, Verluste und Unannehmlichkeiten. Sobald die Wohnung vom Wasser befreit oder der Ast von der Windschutzscheibe gezerrt wurde, stellt sich schnell die Frage, ob die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Hier ist Vorsicht einmal wieder besser als Nachsicht, denn nur wenige können sicher unterscheiden, welche Versicherung für welche Schäden haftet.
Die typische Haushaltsversicherung haftet für Beschädigungen und Zerstörungen von Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen (zum Beispiel Möbel, Teppiche und Unterhaltungselektronik) durch Feuer, Explosion, Raub oder Diebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Aufgepasst: Normalerweise nicht inkludiert sind Schäden aus Hochwasser, Überschwemmung und Vermurungen!
Hierfür muss zusätzlich eine Katastrophendeckung abgeschlossen werden. Elementarversicherungen greifen im Falle von Unwetterschäden, genauer gesagt bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Einige Regelungen grenzen den Bereich, in dem ein Versicherter mit Schutz rechnen darf, wiederum ein. Ist zum Beispiel ein Sturm für Schäden auf Ihrem Grundstück verantwortlich, so muss die Windstärke mindestens 60 km/h betragen haben, damit die Versicherung haftet. Die Beweisführung obliegt dem Geschädigten. Oft gelten als Beweis Meldungen der Tagespresse, doch sicherheitshalber lässt sich immer bei Wetterämtern nachfragen. Die Versicherung haftet aber nicht bei Fahrlässigkeit wie etwa einem offenen Fenster während des Unwetters. Entwurzelte Bäume auf Ihrem Grundstück zählen nicht direkt zu den Schäden und die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten werden normalerweise nur in einer Höhe von bis zu 5% der Gesamtversicherungssumme gedeckt. Sind Sie gegen Blitzschlag versichert, dann bedeutet das meist nur Haftung für Schäden, die direkt durch Blitzeinschlag in Ihr Haus entstanden sind. Das sind etwa 5 – 10% der Fälle. Der Rest sind Überspannungsschäden, also die Folge eines Blitzschlags in unmittelbarer Umgebung und erfordern wiederum eine Zusatzversicherung.
Im Bereich Auto genügt bei Schäden durch Naturgewalten eine Teilkasko-Versicherung. Als Naturgewalt zählt zum Beispiel ein durch Sturm entwurzelter Baum, der Ihr Fahrzeug trifft oder auch durch Niederschlag verursachtes Hochwasser in der Garage. Fahren Sie wiederum im Sturm auf einen umgestürzten Baum auf, zählt dies als Unfall und verlangt eine Vollkasko-Versicherung.
Dass die Ausnahmen und Regelungen einer Versicherung oft undurchsichtig sind, davon können Unwettergeschädigte ein Lied singen. Die Tiroler Versicherungsmakler sind gerne bei der Schadensabwicklung behilflich und überprüfen die jeweiligen Versicherungspolizzen. Hierfür können sich Interessierte gerne an den Versicherungsmakler in Ihrer Umgebung wenden. Unter www.ihrversicherungsmakler.at scheinen die jeweils in den Bezirken ansässigen Makler auf. Gerne wird der Versicherungsmakler unverbindlich die aktuellen Versicherungspolizzen überprüfen und informieren, welche Schäden im Fall des Falles gedeckt sind und welche nicht – damit man auch in stürmischen Zeiten nicht den Überblick verliert.