Fachgruppe der Versicherungsmakler rät zu frühzeitiger Information
In den nächsten Monaten wird der Nationalrat das Umweltschadensgesetz verabschieden. Damit entspricht Österreich der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie, welche die Wettbewerbsgleichheit innerhalb der Europäischen Union garantiert. Das Gesetz schafft auf Grundlage des Verursacherprinzips ein Haftungssystem zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Das bedeutet, dass Unternehmer aber auch Private zukünftig für die Sanierung von bereits eingetretenen Umweltschäden ebenso haften wie für die Prävention unmittelbar bevorstehender Umweltschäden. Dies unabhängig davon, ob schuldhaft gehandelt wurde oder nicht. Die Behörde kann zukünftig geeignete Sanierungsmaßnahmen anordnen, die dann umgesetzt und bezahlt werden müssen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Schäden an Grund und Boden oder an Gewässern. Reine Luftverschmutzung wird im Gesetz nicht erfasst.
Ziel des Gesetzes ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu erhalten. Aus diesem Grund wird die Funktionsfähigkeit der Lebensräume von Pflanzen, Tieren, Mikroorganismen und Menschen unter gesetzlichen Schutz gestellt.
Verschuldensunabhängige Haftung
Speziell für Wirtschaftstreibende kann das Gesetz ungeahnte finanzielle Auswirkungen haben. Der Fachgruppenobmann der Tiroler Versicherungsmakler und –berater, Mag. Thomas Tiefenbrunner, hat den Gesetzesentwurf geprüft und möchte bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes informieren, damit sich speziell Unternehmer auf die neue Situation einstellen können. „Unternehmen haften verschuldensunabhängig für Umweltschäden, die in ihrem betrieblichen Umfeld entstanden sind. Dies kann das Versickern von Flüssigkeiten ins Erdreich oder im Wasser sein.“ Aber auch banalere Fälle können eintreten.
„Befindet sich beispielsweise auf dem Firmenareal eine seltene und daher schützenswerte Käferpopulation, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Zahl der Insekten zumindest gleich bleibt“, erklärt Fachgruppenausschuss-Mitglied Claus Zelger. Im Rahmen von jährlichen Zählungen durch Behörden oder Non-Profit Organisationen wird festgestellt, ob die Population gestiegen oder gefallen ist. Bei einem negativen Ergebnis müssen Käferlarven auf dem Areal eingesetzt werden, damit die Population wieder den ursprünglichen Stand erreicht.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Sanierung – in diesem Fall die Organisation und das Aussetzen der Larven - müssen vom Betrieb getragen werden. Gleiches gilt für Aktivitäten, die erforderlich sind, um die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens zu vermeiden. Für Tiefenbrunner ist klar, dass die Versicherungswirtschaft für das Umwelthaftungsgesetz ein entsprechendes Produkt anbieten muss. „Im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes muss die Übernahme der Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen und Gewässern sowie an Böden bei Gefahr für die menschliche Gesundheit stehen.“
Das jeweilige Versicherungsprodukt muss die Kosten für die primäre Sanierung, das heißt für die gesamte Herstellung des ursprünglichen Zustandes des betroffenen Gebietes vor der Schädigung decken. Falls dies nicht mehr möglich ist, sollte der Versicherungsschutz eine Ausgleichssanierung abdecken. Das bedeutet, dass zwischenzeitliche Verluste natürlicher Ressourcen oder Funktionen durch langfristige Maßnahmen wieder ausgeglichen werden. Werden beispielsweise historisch wichtige Bäume in einer Region irreparabel beschädigt, so muss eine bestimmte Anzahl an Bäumen auf einem anderen Grundstück der Region angepflanzt werden.
Neue Pflichten für Unternehmer
Durch das neue Gesetz werden Unternehmer verpflichtet, bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens unverzüglich erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen. Wenn trotz der Maßnahmen ein Umweltschaden eintritt, sind die zuständigen Behörden zu informieren. Diese ordnen Sanierungsmaßnahmen an, die vom Unternehmer bezahlt werden müssen.
Aus diesem Grund fordert die Fachgruppe der Versicherungsmakler und –berater umfassende Informationen zum Umweltschadensgesetz seitens der Bundesregierung und weist darauf hin, dass die österreichische Versicherungswirtschaft rasch adäquate Produkte zum Umweltschadensgesetz anbieten muss.