Versicherungsmakler fordern klare Abgrenzung zwischen Vermittlergewerben und sprechen sich gegen Provisionsverbot aus.
Die Diskussion um die Offenlegung beziehungsweise das Verbot von Provisionen bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten bleibt seit einigen Monaten heikel und unausgewogen. Die EU plant einen Reformvorschlag für die geltenden Vermittlerrichtlinien bis Ende 2010, 2012 sollen neue Richtlinien in Kraft treten. Fraglich bleibt, inwiefern diese öffentliche Antipathie gegenüber Provisionen berechtigt ist. Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Österreichs fordert, dass das geplante Provisionsverbot fallen muss.
Wie es in einigen Ländern Europas, die Provisionsverbote verhängt haben, bewiesen wurde, sind Privatkunden nicht bereit, Honorare zu bezahlen. Dadurch resultierend mussten zahlreiche Makler ihre Tätigkeit aufgeben. Aufgrund des daraus resultierenden Makler-Mangels wenden sich die Versicherungsnehmer an vertraglich gebundene Agenten, wodurch das Ziel einer unabhängigen Beratung gänzlich verfehlt wird. Was in der Diskussion übersehen wird, ist der Einfluss des scharfen Wettbewerbs, dem sich die Makler stellen. Der Konkurrenzkampf um den Kunden zwingt praktisch zur optimalen Betreuung und sichert günstige Konditionen.
In Gesprächen mit Versicherungsnehmern zeigte sich, dass die Mehrheit der Kunden es hilfreich fände, genauer über die Rechte und Aufgabenbereiche von Versicherungsmaklern informiert zu sein. Österreichs Versicherungsmakler kritisieren die Intransparenz für Kunden und möchten sich für eine klare Trennung der Aufgabenbereiche einsetzen. Wenn unterschiedliche Gewerbe mit vermengten Aufgabenbereichen zur Verfügung stehen, wird es für den Verbraucher schwierig, die richtige Beratung zu finden. Nach dem derzeitigen, gewerberechtlichen System dürfen Finanzdienstleister und Vermögensberater neben ihrem Kerngeschäft unter anderem auch Unfall- und Lebensversicherungen vermitteln. Versicherungsmaklern wiederum ist es erlaubt, Bauspar- und Leasingverträge abzuschließen. Finanzdienstleister, Versicherungsmakler, Versicherungsagent und Bankangestellte verkaufen dieselben Produkte, doch haben unterschiedliche Kompetenzen.
Eine Untersuchung der Fachhochschule Wien zeigt, dass sich 77 Prozent der Privatkunden mehr Transparenz hinsichtlich der Rechte und Pflichten ihrer Versicherungsvermittler wünschen. Die Forderung nach mehr Information betrifft klassische Schadensversicherungen gleichermaßen wie Finanzanlageprodukte. Privatkunden stehen im Versicherungs- und Finanzanlagegeschäft vor extremer Unsicherheit, denn sie kaufen ein Leistungsversprechen und hoffen, dass ihre Erwartungen in Zukunft erfüllt werden. Die für einen Laien kaum überschaubare Anzahl möglicher Vermittler hilft nicht, diese Unsicherheit zu reduzieren. Der Kunde wünscht sich deshalb Transparenz und Klarheit.
Auch die Versicherungsmakler bemängeln, dass die derzeitige Regelung es für den Kunden unklar macht, wer das nötige Know-how aufweisen kann, um eine optimale Beratung zu gewährleisten. Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Österreichs hat sich zum Ziel gesetzt, eine klare Abgrenzung der einzelnen Vermittlergewerbe zu erreichen. Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger: „Wir wollen uns für eine transparente Klarlegung dieser Bereiche einsetzen. Solange für den Verbraucher die Verantwortlichkeiten der einzelnen Gewerbe so undurchsichtig sind wie jetzt, kann der Kunde sich nicht sicher sein, die kompetenteste Beratung zu erhalten. Das muss durch eine klare Abgrenzung geändert werden.“
Im Mai dieses Jahres hat der Fachverbands-Ausschuss einen Grundsatz-Beschluss zum Thema festgelegt. Darin wird klar unterschieden, dass Versicherungsmakler und –Agenten für das Versicherungsgeschäft zuständig seien - also für klassische Lebensversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen, Sachversicherungssparten, Vermögensversicherungen, Rententarif, Risikolebensversicherungen und jenen im Kfz-Bereich. Finanzdienstleister sollen ausschließlich im Finanz- und Veranlagungsgeschäft tätig sein. Die Produkte sind hier Bausparen und Leasing, Finanzierungen, Veranlagungen und fondsgebundene Lebensversicherungen.
„Diese klare Trennung darf laut Fachverband auch nicht durch Nebenrechte abgefälscht werden. Unterschiede zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Lebensversicherung zum Beispiel, müssen beachtet werden, um die Regelung nicht zu strecken und Verwirrung zu stiften“, unterstreicht Fachverbandsobmann-Stellvertreter Thomas Tiefenbrunner. Wer beide Versicherungen vermitteln will, muss einen Gewerbeschein für Versicherungsmakler als auch für Vermögensberater aufweisen können. Ferner steht eine Wiedereinführung des Doppelbetätigungsverbotes zur Diskussion, die ebenfalls mehr Durchsichtigkeit zulassen soll. Das Verbot verhindert in diesem Fall die Aushändigung einer Gewerbeberechtigung sowohl als Versicherungsagent wie auch als –Makler an ein und dieselbe Person. Da ein Agent vom Versicherer als Erfüllungsgehilfe, der Makler aber vom Kunden allein beauftragt wird, sind die beiden Rollen nicht miteinander vereinbar und verfehlen zusammen ihren Zweck.
„Die Kunden sollen in allen Bereichen die bestmögliche Beratung erhalten – denn nur das bedeutet eine Win-Win Situation für alle Beteiligten. Deswegen werden wir uns aktiv an der Umsetzung für eine Abgrenzung der einzelnen Vermittlergewerbe einbringen“, erklärt Gunther Riedlsperger abschließend.