Seit Mitte Juni wurden von der Hungerburgbahn Räder nur mehr in der Zeit bis 10 Uhr morgens und nachmittags ab 15 Uhr befördert. Der Schritt, die Zeiten des Radtransportes abzugrenzen, war notwendig geworden, weil es im Vorfeld einen groben Nutzungskonflikt zwischen Downhill-Bikern, anderen Radfahrern und den weiteren Benutzern der Bahn gab. Ab September 2019 läuft die Beförderung der Zweiräder nach neuen Richtlinien.
Seitens der Nordkettenbahn erfolgte in den letzten Wochen eine intensive und lösungsorientierte Auseinandersetzung zum Thema Fahrradtransport unter den einzelnen Nutzergruppen. Nun gibt es ein positives Ergebnis. „Unser erklärtes Ziel war eine deutliche Verbesserung der Situation für alle unsere Bahnbenützer. Gleichzeitig galt es, dabei keine nennenswerte Beeinträchtigung für die jeweilige andere Benutzergruppe herbeizuführen. Das hat uns vor eine große logistische Herausforderung gestellt“, berichtet Thomas Schroll, Geschäftsführer der Innsbrucker Nordkettenbahnen. „Für alle Lösungsansätze, die uns machbar erschienen, mussten wir darauf aufbauend organisatorische, rechtliche und auch bauliche Fragen abklären. Wir freuen uns sehr, diese Aufgabenstellung jetzt zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst zu haben“, so Schroll.
Im Detail sieht die Lösungsvereinbarung folgendermaßen aus: Das Mitnahmeverbot für alle Fahrräder von 10 bis 15 Uhr bleibt bestehen. Gerade in dieser Zeit kam es zu den meisten Nutzungskonflikten hin zu allen anderen Gästen. Die geänderten Transportzeiten decken sich speziell bei den Downhillern mit den beliebtesten Nutzungszeiten des Arzler Alm- und Hungerburgtrails. Hauptsächlich werden die Trails ab 16 Uhr entsprechend stark frequentiert“, erklärt Schroll. Nach wie vor muss berücksichtigt werden, dass die Hungerburgbahn von Beginn an nicht auf den Downhill-Sport ausgelegt war. Die Bahn war in erster Linie für Ausflugsgäste, Wanderer sowie Skifahrer & Snowboarder geplant. Als sie 2007 in Betrieb genommen wurde, gab es noch keine Trails im Bereich der Hungerburgbahn.
Eine Ausnahmeregelung wird für alle Anwohner der Hungerburg angeboten. Gegen Vorlage eines Meldezettels an den Kassen der Hungerburgbahn erhalten diese einen Anwohnerausweis. Mit diesem wird ihr Fahrrad zu jeder Tageszeit mit der Hungerburgbahn transportiert. Für die Anwohner ist das Rad ein alltägliches Transport- und Fortbewegungsmittel. Eine Einschränkung der Beförderungszeit bedeutet hier ganz klar einen Eingriff in den individuellen Tagesablauf.
Auch die Förderkapazität der Fahrräder in der Hungerburgbahn konnte erfreulicherweise erhöht werden. Pro Kabine können drei Räder befördert werden. Das bedeutet bei fünf Kabinen bis zu zwölf Räder bei jeder Fahrt, da die jeweils letzte Kabine auch weiterhin aufgrund der Barrierefreiheit von Fahrrädern freigehalten werden muss. Auch weiterhin ist den Anweisungen des Bahnpersonals zu folgen. Die Anzahl der mitgenommenen Fahrräder richtet sich nach dem Aufkommen der Gäste.
Für 2020 kündigt Schroll eine Bepreisung der Rad-Transporte auf die Hungerburg und die Seegrube an.